Amt für Integration und Migration, Abteilung Ausländerangelegenheiten
Um dauerhauft in Deutschland bleiben und arbeiten zu können, benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag auf Aufenhtaltsgenehmigung muss im Amt für Integration und Migration gestellt werden. Die Anträge können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.
Wichtig: Für die Erstellung der Aufenthaltserlaubnis (Karte) wird ein biometrisches Foto und eine Meldeadresse benötigt. Die Adresse einer Notunterkunft wird nicht anerkannt.
Adresse:
Maximilianstraße 26
93047 Regensburg
Öffnungszeiten für die Anmeldung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.00 – 10.30 Uhr
Amt für Integration und Migration Regensburg
In Deutschland haben Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG seit Juni 2022 Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Dadurch ist das Jobcenter zuständig für die Auszahlung von finanziellen Leistungen.
AnkER-Zentrum: Registrierung
Kommt man in Regensburg an und hat die Absicht, dort zu bleiben, benötigt man einen Ankunftsnachweis (AKN) mit zwei Monaten Gültigkeit. Dieser kann im AnkER-Zentrum (Bajuwarenstr. 1a, 93053 Regensburg) ausgestellt werden.
Es wird darum gebeten, unter registrierung@reg-opf.bayern.de oder Tel. 0941/5680-3999 einen Termin zu vereinbaren oder wahlweise direkt vorzusprechen.
Unterbringung:
Hat man noch keine private Unterkunft, wird man zunächst im AnkER-Zentrum untergebracht und dann in Notunterkünfte/Gemeinschaftsunterkünfte (auch außerhalb von Regensburg) verteilt.
Adresse:
Regierung der Oberpfalz
ANKER Oberpfalz
Einrichtung Bajuwarenstraße 1 a
93053 Regensburg