Medizinische Versorgung

Allgemeine Informationen

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf medizinische Versorgung. Sollten Sie medizinische Hilfe unmittelbar nach Ihrer Ankunft benötigen, müssen Sie vor dem Arztbesuch einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen. Einen Behandlungsschein benötigen Sie auch dann, wenn Sie zu der Personengruppe gehören, die finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhält. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, oder aufgrund Ihrer Einkünfte und Ihres Vermögens nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, können Sie selbst einer gesestzlichen Krankenversicherung beitreten. In Notfällen erhalten Sie Hilfe auch dann, wenn man keinen Behandlungsschein/ keine Krankenversicherung hat.


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