Ankunft in Regensburg – Ämter und Ablauf





In Deutschland haben Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG seit Juni 2022 Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Dadurch wechselt die Zuständigkeitfür
die Auszahlung von finanziellen Leistungen vom Sozialamt auf das Jobcenter. Der Übergang und die Datenübertragung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter. Das Jobcenter bittet darum, Unterlagen bestmöglichst schriftlich einzureichen und nicht persönlich vorzusprechen. Außerdem bittet das Jobcenter darum, aus der Ukraine Geflüchteten beim Ausfüllen und der Beschaffung noch fehlender Unterlagen zu helfen.





AnkER-Zentrum: Registrierung

Kommt man in Regensburg an und hat die Absicht, dort zu bleiben, benötigt man einen Ankunftsnachweis (AKN) mit zwei  Monaten Gültigkeit. Dieser kann im AnkER-Zentrum ausgestellt werden.

Es wird darum gebeten, unter registrierung@reg-opf.bayern.de oder Tel. 0941/5680-3999 einen Termin auszumachen.

Unterbringung:
Hat man noch keine private Unterkunft, wird man zunächst im AnkER-Zentrum untergebracht und dann in Notunterkünfte/Gemeinschaftsunterkünfte (auch außerhalb von Regensburg) verteilt.

Adresse:

Regierung der Oberpfalz
ANKER Oberpfalz
Einrichtung Bajuwarenstraße 1 a
93053 Regensburg





Amt für Integration und Migration, Abteilung Ausländerangelegenheiten
Um dauerhauft in Deutschland bleiben und arbeiten zu können, benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag auf Aufenhtaltsgenehmigung muss im Amt für Integration und Migration gestellt werden. Die Anträge können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.


Wichtig: Für die Erstellung der Aufenthaltserlaubnis (Karte) wird ein biometrisches Foto und eine Meldeadresse benötigt. Die Adresse einer Notunterkunft wird nicht anerkannt.


Adresse:

Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg, 93047 Regensburg

Öffnungszeiten für die Anmeldung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.00 – 10.30 Uhr





Sozialamt 

Beim Sozialamt erhalten Sie finanzielle Unterstützung und Behandlungsscheine. Seit dem 01.06.22 werden nur noch diejenigen bedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine vom Sozialamt finanziell unterstützt, die nicht in den Leistungsbereich des SGB II/XII fallen. Dazu zählen:

  • Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, das heißt Menschen, die bezogen auf den 01.06.2022 vor dem 01.09.1956 geboren wurden (Die beiden Stichtage setzen sich jeweils monatlich fort – ab dem 01.07.2022 –> Geburt vor dem 01.10.1956 usw.) 
  • Personen, die eine Altersrente beziehen
  • Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, die ohne Eltern, aber in Begleitung der Großeltern, Onkel, Tante etc. nach Deutschland geflüchtet sind



Das Sozialamt befindet sich in der Johann-Hösl-Str. 11a-  1b

Alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf der Seite des Sozialamts.


Achtung: Nur mit Termin im Sozialamt vorstellig werden und die nötigen Dokumente mitbringen.





  Jobcenter

Seit dem 01.06.22 erhalten bedürftige, erwerbsfähige Geflüchtete finanzielle Leistungen über das Jobcenter.

Sollten Sie bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt der Stadt Regensburg erhalten oder beantragt haben, müssen Sie sich
nicht aktiv beim Jobcenter wegen der Antragstellung melden. Sie sollten unaufgefordert vom Jobcenter die Antragsunterlagen zugesandt bekommen. Die Unterlagen sollten Sie schnellstmöglich zurückschicken.

Sollten Sie bislang keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Amt für Soziales der Stadt Regensburg beantragt haben, folgen Sie bitte den Hinweisen, die die Stadt Regensburg auf ihrer Seite veröffentlicht
hat. 


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