Arbeit
Ukrainer:innen dürfen in Deutschland arbeiten, aber erst, wenn die Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt der Stadt vorliegt. Die Arbeitserlaubnis steht automatisch in der Fiktionsbescheinigung oder im Aufenthaltstitel. Der Ankunftsnachweis ist noch keine Arbeitserlaubnis.
BAA
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
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