Schule

Für kürzlich geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine besteht die Möglichkeit, freiwillig an schulischen Angeboten teilzunehmen. In der Regel werden dies „Pädagogische Willkommensgruppen“ sein, die eine erste schulische Integration ermöglichen. Ukrainische Kinder und Jugendliche, die ein schulisches Angebote wahrnehmen möchten, wenden sich mit ihren Eltern an die nächstgelegene Schule. Dort werden zunächst die Daten erfasst und an die Steuerungsgruppe unter Leitung des Staatlichen Schulamtes weitergegeben. Die Kinder und Jugendlichen werden dann einer Schule, die ein entsprechendes Willkommensangebot bereit hält, zugewiesen.
Die gesetzliche Schulpflicht setzt für geflüchtete Kinder und Jugendliche nach drei Monaten ein.

(Quelle: Stadt Regensburg)

Weitere Informationen zur Einschulung:

Information für Eltern bereits eingeschulter Kinder:

Im zuständigen Jugendamt kann man einen Zuschuss für die Schule (Schulmaterial, Schultasche, Sportkleidung) beantragen. Auch Klassenfahrten und Schulausflüge können bezuschusst werden.
Kontakt: Jugendamt Regensburg